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ALLE BRAUCHEN EINEN...

... Antrag auf Heimunterbringung für jedes neue Schuljahr!!!

Das gilt natürlich auch für das Schuljahr 2024/25!

Jeder Bewohner des Schülerwohnheimes, egal ob Ihr dieses Schuljahr schon bei uns untergebracht wart oder neu bei uns seid, muss bis spätestens Ende August 2024 einen Antrag auf Heimunterbringung für das Schuljahr 2024/25 abgegeben haben.

Dieser Antrag gilt für ein Jahr und kann entweder per Mail an bszv@landkreis-hof.de oder per Post an Berufsschulzweckverband Hof, Frau Dörfelt, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof gesendet werden.

Der Tagessatz für Umschülerinnen und Umschüler sowie Auszubildende außerbayerischer Betriebe wird zu Beginn des nächsten Schuljahres (im September 2024) berechnet und veröffentlicht. (Tagessatz SJ 2023/24 = 44,28 €)

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