Häufige Fragen zur Anreise
Alle persönlichen Sachen des täglichen Bedarfs sind mitzubringen. Dazu zählen neben Kleidung und Waschsachen auch Handtücher. Nur Bettwäsche wird vom Haus gestellt.
Die Heimfahrt ist grundsätzlich möglich. Allerdings erfordert dies bei Minderjährigen die vorherige telefonische Einverständniserklärung der Eltern. Grundsätzlich ist jede Unterbrechung der Heimunterbringung der Heimleitung oder dem pädagogischen Team zu melden.
Die Anreise ist sonntags von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Eine spätere Anreise ist in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Anreisedienst denkbar.
Es kann auch montags vor Schulbeginn ab 06:00 Uhr bzw. nach Schulende angereist werden.
Grundsätzlich ist unser Haus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf eine Doppelzimmerbelegung ausgelegt. Die Unterbringung im Schülerwohnheim ist freiwillig und stellt ein Angebot dar. Daher besteht leider auch kein Anspruch auf ein Einzelzimmer.
Für eine Unterbringung am Wochenende ist das Schülerwohnheim nicht ausgelegt. Aufgrund des relativ überschaubaren Einzugsgebiets ist eine Wochenendheimfahrt zumutbar.
Häufige Fragen zum Heim
Jedes Zimmer verfügt über einen TV-Anschluss. Das TV-Gerät ist selbst mitzubringen. Um das digitale Kabelsignal zu empfangen, muss das Gerät entweder über einen integrierten DVB-C Tuner oder ein CI+ Modul verfügt oder es muss ein Receiver für den Empfang mitgebracht werden.
Im gesamten Haus steht BayernWLAN kostenlos zur Verfügung.
Es gibt Vollverpflegung - Frühstück, Mittag- und Abendessen. Man kann immer zwischen normaler, schweinefleischloser oder vegetarischer Kost auswählen.
Falls sich jemand selbst verpflegen möchte, steht die Teeküche zum Selbstkochen zur Verfügung.
Ja. Es befindet sich immer eine pädagogische Fachkraft im Haus, wenn sich Schüler im Wohnheim aufhalten, auch nachts. Das pädagogische Team ist während der Bürozeiten persönlich in der Anmeldung anzutreffen, in der Nachtbereitschaft telefonisch oder per Notklingel.
Pro Belegtag sind 5,10 € Verpflegungseigenanteil zu zahlen. Es gilt im Vorfeld abzuklären, ob der Ausbildungsbetrieb diese Kosten übernimmt. Am Blockende wird eine Rechnung erstellt und zugeschickt. Diese ist zeitnah zu begleichen.
Für Umschülerinnen und Umschüler, Auszubildende außerbayerischer Betriebe sowie sonstige Selbstzahler, bei denen nicht der Ausbildungsbetrieb für die Unterbringungskosten aufkommt, beträgt der Tagessatz derzeit 44,28 € inkl. Vollverpflegung.
Im Schülerwohnheim gibt es im Kellerbereich Freizeiträume mit Billard, Dart, Air Hockey, Kicker und Tischtennis. Dazu einen Fitnessraum und einen TV-Raum. Das pädagogische Team bietet zudem Freizeitangebote an, wie z. B. Kochen/Backen, Hallensport, Spieleabende, Turniere, usw.
In Rehau und Umgebung gibt es zudem Schwimmbäder/Thermen, Eishallen, Bowling, Basket- und Fußballplätze, Fußball-Golf, Go-Kart, Kinos, Kletterparks, Badeseen, etc.
Häufige Fragen zu den Regeln
Das Schülerwohnheim ist eine Jugendschutzeinrichtung, entsprechend finden das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) Anwendung. Das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquid-Verdampfern sowie das Konsumieren von Alkohol sind sowohl im Gebäude, als auch auf dem Gelände verboten. Auch der Alkoholkonsum in der angrenzenden Nachbarschaft des Wohnheimes wird nicht geduldet. Das Rauchen ist volljährigen Schülern lediglich an der Raucherecke des Parkplatz-Eingangs gestattet.
Unter 16-Jährige müssen spätestens um 22:00 Uhr im Haus sein. Ihre Anwesenheit wird täglich vom pädagogischen Team kontrolliert. 16- und 17-Jährige müssen um 23:00 Uhr anwesend sein. Es gibt keine Ausgangsverlängerungen.
Volljährige Schüler erhalten mit dem Zimmerchip eine Haustürberechtigung und können ins Haus kommen, wann sie wollen.
Grundsätzlich gilt ein Besuchsverbot im Haus. Sollten Familienmitglieder, Freunde oder Schulkollegen doch einmal vorbeikommen wollen, so ist dies mit dem pädagogischen Team abzuklären. Der Aufenthalt von Besuchern hat sich auf die Gemeinschaftsräume des Hauses zu beschränken. Der Wohnbereich der Schüler ist tabu.
Das Mitbringen von Spielekonsolen ist erlaubt, allerdings dürfen alle Spiele höchstens mit USK 16 gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Grundsätzlich sind alle Medienprodukte FSK/USK 18 im Haus verboten und werden ggf. konfisziert.